Vorläufige Insolvenzverwalter bestimmt
Vorläufige Insolvenzverwalter bestimmt
Das zuständige Amtsgericht hat die Rechtsanwälte Herrn Volker Böhm und Frau Dr. Elske Fehl-Weileder von der Nürnberger Kanzlei Schultze & Braun als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.
Der Geschäftsbetrieb der Unternehmen wird nach dem Insolvenzantrag fortgeführt. Parallel prüfen die Insolvenzverwalter die Sanierungsoptionen und ob die Bauprojekte fortgeführt werden können. Anschließend werden sie die zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Sanierung der Unternehmen einleiten. Das Ziel besteht darin, möglichst viele Bauprojekte abzuschließen. Erste Erfolge konnten bereit erzielt werden.